Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Der in normaler Schriftart gedruckte Text gilt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), speziell für Unternehmer (§ 14 BGB) ist zusätzlich der fett gedruckte Text maßgebend.
1.2. Die weiteren Bedingungen für den Fernabsatz befinden sich im Anschluss an diese AGB.
1.3. Muster, Abbildungen und Beschreibungen gelten nur annäherungsweise, die gelieferten Produkte können von einem Muster abweichen. In Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen behalten wir uns unser Eigentum und unsere Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden.
1.4. Der Besteller darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Ware zurücksenden. Dies gilt nicht, soweit er kraft Gesetzes zum Rücktritt (§ 323 BGB) berechtigt ist oder Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB) verlangen kann.
2. Geltungsbereich
2.1. Die AGB gelten für gegenwärtige und zukünftige Verträge.
2.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt Änderungen ausdrücklich schriftlich zu. Spätestens mit Übergabe der Ware bzw. Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.3. Änderungen der AGB durch den Verwender werden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt.
3. Angebote und Vertragsschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. es handelt sich um Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes. Die Produkte entsprechen den handelsüblichen Anforderungen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes wird ausschließlich in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und dazugehörigen Unterlagen beschrieben, ohne dass die Angaben eine Garantiezusage i. S. v. § 443 BGB beinhalten. Einmal bestellte Sonderanfertigungen müssen vom Besteller abgenommen werden, spätere Rücknahmen sind ausgeschlossen. Zumutbare, produktionsbedingte geringfügige Abweichungen vom Originalton berechtigen nicht zur Rückgabe.
3.2. Wir weisen Sie darauf hin, dass falls Sie Artikel aus dem Naturprodukt Holz erwerben, geringe Unterschiede in Maserung oder Struktur bei gleichen Holzarten sowie Farbunterschiede nicht als Qualitätsmangel zu werten sind. Wird Farb- oder Strukturgleichheit verlangt, ist dies ausdrücklich zu vereinbaren. Insbesondere die biologischen, physischen und chemischen Eigenschaften sind beim Kauf und der geeigneten Verwendung zu berücksichtigen.
3.3. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes wird ausschließlich in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und dazugehörigen Unterlagen beschrieben, ohne dass die Angaben eine Garantiezusage i. S. v. § 443 BGB beinhalten.
3.4. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Werden Verträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, es sei denn der Empfänger widerspricht unverzüglich. Auf die Folge werden Verbraucher im Bestätigungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
3.5. Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Fixtermine sind ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist die Ware abzurufen.
3.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Preise und Nebenkosten
4.1. Für Verbraucher ist der angebotene Kaufpreis bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Kosten für die Versendung der Ware ab Lager sind darin nicht enthalten.
4.2. Unsere Preise verstehen sich für Unternehmer ab Lager und enthalten keine Umsatzsteuer. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise, falls nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde. Verpackung, Fracht, Zölle, Gebühren und andere Nebenleistungen werden gesondert berechnet.
4.3. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsschluss Kostensenkungen bzw. -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Währungsveränderungen, Lohnkosten- oder Materialpreisänderungen eintreten.
4.4. Ersatzteillieferungen und Rücksenden reparierter Ware außerhalb der Sachmängelhaftung erfolgen gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zzgl. der Vergütung erbrachter Leistungen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Bei Barkauf ist der Kaufpreis sofort nach Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kann den Kaufpreis auch per Nachnahme, durch Lastschrifteinzug, durch Überweisung oder mit Karte leisten. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Kosten trägt der Käufer.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 20 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Mitglieder der Genossenschaft erhalten bei Bezahlung innerhalb von acht Tagen 3 % Skonto, Nichtmitglieder erhalten bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen 2 % Skonto. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 %, der Unternehmer in Höhe von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, dem Verbraucher ist der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
5.3. Bei Zahlungsverzug oder ungedecktem Scheck sind wir berechtigt, alle offenen und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. In einem solchen Fall entfallen vereinbarte Skonti und Rabatte. Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der ältesten oder am geringsten gesicherten Verbindlichkeiten des Schuldners verwendet.
5.4. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
5.5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferung, Gefahrübergang
6.1. Die Lieferung an Unternehmer erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Käufer oder den Spediteur oder Frachtführer über.
6.2. Die Anlieferung der Waren erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Käufers. Für Anlieferung der Waren kann eine Frachtpauschale erhoben werden. LKW-Transporte oder Kranentladung im Auftrag des Unternehmers sind ebenfalls kostenpflichtig. Diese Kosten sind vor Durchführung der Transportleistung zu vereinbaren. Die Bestimmung der Versandart bleibt uns vorbehalten. Versicherungen erfolgen nur auf schriftlichem Verlangen und auf Kosten des Käufers.
6.3. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
6.4. Die Anlieferung von Waren an Verbraucher ist ebenfalls Kostenpflichtig. Abhängig von der Entfernung des Entladeortes wird eine Frachtpauschale erhoben. Die Anlieferung setzt Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem Lastzug und geeigneten Entlademöglichkeiten voraus. Der Käufer haftet für alle Schäden, die entstehen, wenn die Voraussetzungen fehlen oder das Fahrzeug auf Weisung des Empfängers den Anfuhrweg verlässt oder an ungeeigneter Stelle entlädt. Entlädt der Empfänger, muss dies unverzüglich geschehen, Wartezeiten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
6.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, maximal 5 % des Preises insgesamt, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt dem Besteller unbenommen. Weitergehende Ansprüche wegen Annahmeverzug bleiben unberührt.
6.6. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.
6.7. Sind wir mit der Lieferung in Verzug (§ 286 BGB), hat der Besteller auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt, Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Lieferung besteht.
6.8. Ist die Einhaltung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt und anderer nicht von uns zu vertretender Störungen (Streik, extreme Witterungserscheinungen, Naturereignisse, Krieg, terroristische Anschläge, Materialmangel und Verkehrsstörungen) unmöglich oder übermäßig erschwert, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend und die Genossenschaft wird für die Dauer der Verhinderung von der Lieferpflicht befreit.
6.9. Der Besteller darf die Entgegennahme der Lieferung wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
7.3. Wir behalten uns vor, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Mit dem Rücktritt erlöschen sämtliche Rechte des Kunden.
7.4. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder zu verbinden. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Rechte des Unternehmers erlöschen mit Antragstellung auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
7.5. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer mit fremden Sachen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum in dem Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen Sachen vermischt ist.
7.6. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich Auskunft zu erteilen, an wen er die in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus Weiterveräußerung zustehen und uns auf eigene Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen an uns zu übergeben.
8. Gewährleistung
8.1. Die Übernahme verpackter Waren an den ersten Spediteur gilt als Beweis für die ordnungsgemäße Menge und einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens 7 Kalendertage nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung und Einbau zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.2. Für Mängel der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.
8.3. Keine Sachmängel sind gebrauchsbedingter oder natürlicher Verschleiß, Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung sowie mangelhafter Pflege und Wartung nach Gefahrübergang entstehen.
8.4. Ist der Käufer Verbraucher, muss er den Verkäufer innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und vor Verarbeitung und Einbau schriftlich unterrichten. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
8.5. Als angemessen gilt eine Nachbesserungspflicht von 20 Werktagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8.6. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Falls die zweite Nacherfüllung fehlschlägt, kann unser Kunde auch zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben grob fahrlässig gehandelt oder ein Personenschaden ist eingetreten.
8.7. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage von uns sämtliche Informationen über die von uns vertriebenen Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggf. werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.
8.8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9. Verjährung von Gewährleistungsrechten
9.1. Gegenüber Unternehmern verjähren Sachmängelansprüche innerhalb eines Jahres, gegenüber Verbrauchern innerhalb von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 479 Abs. 1 BGB. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
9.2. Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährung nicht erneut.
9.3. Sachmängelansprüche sind bei unerheblichen Mängeln und unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit ausgeschlossen.
10. Schadensersatzansprüche
10.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, es sei denn es wurde eine Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10.4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorgenannten Regelungen nicht verbunden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Neugersdorf, den 2. August 2002
Zusätzliche Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Fernabsatz an Verbraucher
der Einkaufs- und Vertriebsgenossenschaft Ostsächsische Meisterbetriebe des Holzhandwerks eG
12. Geltungsbereich
12.1. Die nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den vorgenannten Geschäftsbedingungen.
12.2. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für die Auslieferung und Zustellung vom Kunden bestellter Waren durch die EVG Ostsächsische Meisterbetriebe des Holzhandwerks eG, Rumburger Straße 79b, 02730 Ebersbach, Tel. (03586) 33 06-0, Fax: (03586) 33 06 20, Email: info@evg-holz.de
12.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
13. Warenbestellung
13.1. Der Kunde bestellt mittels Email, per Telefon oder Fax direkt bei der EVG Ostsächsische Meisterbetriebe des Holzhandwerks eG, Rumburger Straße 79b, 02730 Ebersbach unter Angabe der Artikelnummer, des Artikels und der gewünschten Menge. Die Bestellannahme per Telefon erfolgt Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb der angegebenen Zeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden. Online-Bestellungen und Bestellungen per Fax können jederzeit erfolgen.
13.2. Größere Mengen eines Artikels sind nach rechtzeitiger vorheriger Abstimmung lieferbar. Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 EUR.
13.3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt die verbindliche Annahme der Bestellung dar. Im übrigen erfolgt die Annahme schriftlich oder durch Lieferung.
13.4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
14. Widerrufs- und Rückgaberecht
14.1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung spätestens nach zwei Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform, telefonisch oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Versandhandel der EVG Ostsächsische Meisterbetriebe des Holzhandwerks eG, Rumburger Straße 79b, 02730 Ebersbach zu erklären. Die Frist beginnt zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware beim Empfänger. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt nicht für Waren, die nach speziellen Wünschen des Kunden angefertigt worden sind.
14.2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
14.3. Rücksendungen sind in Originalverpackung unter Vorlage des Kaufbeleges bzw. der Rechnungskopie zulässig. Die EVG Ostsächsische Meisterbetriebe des Holzhandwerks eG, Rumburger Straße 79b, 02730 Ebersbach, behält sich bei Rücksendung von durch Gebrauch oder unsachgemäße Behandlung beschädigten oder verschmutzen Artikeln vor, nicht den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten.
14.4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
15. Preise
15.1. Alle im Katalog oder auf beiliegender aktueller Preisliste abgebildeten Preise sind Endverbraucherpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
15.2. Für Warenlieferungen an Verbraucher berechnen wir bei Päckchen und Paketen die aktuellen Gebühren der Festanbieter, bei LKW-Anlieferung der bestellten Ware werden die Transportkosten zwischen Verbraucher und EVG vereinbart.
16. Bezahlung
16.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware innerhalb von 20 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Es gelten weiterhin die Bestimmungen und Festlegungen des Punktes 5 der Zahlungsbedingungen der vorliegenden AGB.
16.2. Ein vorbereiteter Überweisungsträger liegt der Sendung bei. Akzeptiert werden Kreditkarten von: Eurocard, Visa-Card, und Master-Card. Sofern Sie mit Kreditkarte bezahlen wollen, teilen Sie uns bei der Bestellung die Kartennummer und Gültigkeitsdauer mit. Nach Prüfung der Kreditkarte und Freigabe durch die Kartengesellschaft werden wir Ihren Auftrag sofort bearbeiten.
16.2. Ab einem Bestellwert von 200,00 EUR liefern wir generell nur per Vorauskasse oder bei Zahlung mit Kreditkarte. Wenn Sie die Lieferung per Vorauskasse wünschen, erhalten Sie sofort die Rechnung zu Ihrer Bestellung. Nach Zahlungseingang veranlassen wir die sofortige Auslieferung.
16.3. Bei Kauf per Nachnahme berechnen wir Ihnen zusätzlich zu den Kosten für die Ware und den Versandkosten eine Nachnahmegebühr von 3,85 EUR.
17. Montage der Waren
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
18. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt dazu ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden durch die EVG Ostsächsische Meisterbetriebe des Holzhandwerks eG,Rumburger Straße 79b, 02730 Ebersbach vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Neugersdorf, den 2. August 2002


